Warum Rauchmelder?

Rund 35 Menschen in Deutschland verunglücken im Monat tödlich durch Brände.
Die meisten davon in den eigenen vier Wänden und die Mehrheit davon versterben an einer Rauchgasvergiftung.
Zwei Drittel aller Opfer werden im Schlaf überrascht.
Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchwarnmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung.

Leider halten sich nach wie vor einige gefährliche Irrtümer. Die Unwissenheit und Sorglosigkeit, mit der die meisten Personen eine Brandgefahr für sich ausschließen ist weit verbreitet. Nachfolgend findest du zwei Aussagen, die man oft hört, aber nicht zutreffen.

1. „Wenn es brennt, habe ich mehr als 10 Minuten Zeit, die Wohnung zu verlassen.“ Durchschnittlich hast du nicht mehr als 4 Minuten Zeit, um dich in Sicherheit zu bringen. Kurz nach Brandausbruch, entstehen bei allen Bränden große Mengen an hochgiftigen Gasen. Es bleiben also nur wenige Minuten zur Flucht.

2. „Die Hitze des Feuers wird mich früh genug wecken.“ Weitaus gefährlicher als Flammen oder Hitze ist zunächst der Brandrauch der bei einem Brand entsteht. Innerhalb kürzester Zeit erreichen die Gase die bei Bränden entstehen eine lebensbedrohliche Konzentration, die zum Erstickungstod führen.

Wenn ihr also derzeit in eurer Wohnung noch nicht über Rauchmelder verfügt, ist jetzt noch bis zum 31.12.2015 ausreichend Zeit der Verpflichtung nachzukommen, dann endet die Übergangsfrist. Ihr könnt mit den Geräten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit eurer Familie leisten. Rauchwarnmelder können zwar keinen Brand verhindern, warnen euch aber rechtzeitig vor gefährlichem Brandrauch. Gerade nachts, im Schlaf wird dieser durch den Geruchssinn nicht wahrgenommen, die Brandgase sind leider die häufigste Todesursache bei Bränden.

 rrl

Rauchmelderpflicht seit 2012 in Niedersachsen

  • die Rauchmelderpflicht besteht seit 20.03.2012
  • für Neubauten ab 1. November 2012, für Bestandsbauten gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2015
  • mindestens je 1 Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen
  • Regelung in § 44 (NBauO) Niedersächsische Bauordnung

 

Die Rauchmelderpflicht in Niedersachsen im Detail

Nachdem der Gesetzentwurf 2010 bereits eingereicht wurde, führte Niedersachsen die Rauchmelderpflicht am 20. März 2012 ein.

 

Welche Wohnungen in Niedersachsen müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden?

Geplant ist im Rahmen der Rauchmelderpflicht Niedersachsen, dass alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen.

Spruchreif ist, dass ab Inkrafttreten der Rauchmelderpflicht Niedersachsen alle Neubauten ab 1. November 2012 (Datum der Fertigstellung) mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen.

Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2015, innerhalb derer diese ebenfalls nachgerüstet werden müssen.

 

In welchen Räumen müssen Rauchmelder angebracht werden?

Rauchmelder werden  für alle Schlafzimmer, alle Kinderzimmer und alle Flure, die als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen dienen, vorgeschrieben.

Im Optimalfall bringst du im eigenen Interesse einen Rauchmelder in jedem Raum deiner Wohnung an.

 

Wer ist für den Einbau des Rauchmelders zuständig?

Laut dem neuen § 44 Abs. 5 sind Eigentümer und Vermieter für den Einbau der Rauchmelder, die die Anforderungen der gesetzlichen Rauchmelderpflicht erfüllen müssen, zuständig.

Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder sind laut der Landesbauordnung die Mieter zuständig. Dazu gehört die Überprüfung zur Funktionsbereitschaft und der Batteriewechsel. Im Idealfall übernimmt der Vermieter die gesetzliche Pflicht zur Wartung der Rauchmelder. Die Wartungskosten können dann über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden. Dies muss aber durch den Vermieter schriftlich mitgeteilt werden.

 

Gesetzliche Regelung der Rauchmelderpflicht Niedersachsen

Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) regelt die Rauchmelderpflicht Niedersachsen.Die Verordnung können Sie hier unter §44 nachlesen.