Die Einsatzfahrzeuge haben nur dann Wegerecht, wenn sie mit Sondersignal fahren. Wenn Einsatzfahrzeuge im Straßenverkehr mit Sonderrechten (blaue Kennleuchten, Mehrklanghorn) unterwegs sind, mache unverzüglich die Straße frei, fahre rechts an den Straßenrand und blinke nach rechts! Falls du an einer roten Ampel stehst und es nähert sich von hinten ein Einsatzfahrzeug, fahre mit größter Vorsicht in die Kreuzung ein (oder zum Beispiel auf die Verkehrsinsel), so dass das Fahrzeug ungehindert passieren kann.
Auf Autobahnen oder anderen mehrspurigen Straßen für eine Fahrtrichtung im Falle eines Staues die Rettungsgasse ständig freihalten, bleibe bei deinem Auto, um es im Bedarfsfall sofort bewegen zu können. Rettungsgassen werden bei zweispurigen Bahnen zwischen den linken und dem rechten Fahrstreifen, bei dreispurigen zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen gebildet - und dies bereits bei der Bildung des Staus. Für Schäden, die an deinem Fahrzeug entstehen, weil du keine ausreichende Gasse gebildet hast, haftest du selber. Falls die Einsatzkräfte unnötig durch querstehende Fahrzeuge behindert werden, kann es unter Umständen zu einer Anzeige gegen den Fahrzeughalter wegen unterlassener Hilfeleistung kommen.
Die Rettungsgasse auch dann weiterhin aufhalten, wenn bereits Einsatzfahrzeuge dein Fahrzeug passiert haben. Vielleicht werden Kräfte nachalarmiert, deren Erscheinen für jemanden lebensnotwendig ist. Vielleicht benötigt jemand weiter vorne im Stau schnelle Hilfe, die nur auf Grund kurzer Anfahrtszeiten zu gewährleisten ist.
Wir hoffen, dass du nicht einmal warten musst, wenn du uns brauchst, nur weil andere Verkehrsteilnehmer die Einsatzfahrzeuge behindert haben.